Wir begrüßen Sie auf unserer Internetpräsenz und freuen uns
über Ihr Interesse.
Wir möchten Ihnen einen ersten Einblick in den Arbeitsbereich
eines Rechtsanwaltes verschaffen, der als Opferanwalt tätig ist
und die Möglichkeiten und Rechte aufzeigen, die das Opfer
einer Straftat gegen den Täter hat.
Frau Rechtsanwältin Jessica Grothe ist seit je her im Bereich
des Strafrechts tätig und befasst sich intensiv mit dem
Opferschutz bei Straftaten. Als Opferanwältin weiß sie, die
Rechte und Interessen von Geschädigten effektiv umzusetzen.
Opferanwältin Jessica Grothe
Willkommen auf unserer Internetseite
www.opfer-anwaeltin.de
Themen
Die Opfer von Straftaten, insbesondere von Gewaltverbrechen, werden nicht nur äußerlich
verletzt. Viel schlimmer sind meist die inneren, seelischen Schäden, die niemand auf Anhieb
sieht und die nicht ohne Weiteres verheilen.
Während in der Öffentlichkeit meist die Rechte und Interessen der Täter im Vordergrund
stehen, scheint es so, als wenn den Geschädigten einer Straftat nur relativ wenige
Möglichkeiten zur Durchsetzung ihrer Rechte verbleiben würden. Damit einhergehend sind
oft die Gedanken, ohnehin nichts tun zu können und das Gefühl von Hilflosigkeit und
Überforderung aufgrund des erheblichen psychischen Drucks, der auf einem lastet.
Hier beginnt bereits die Tätigkeit des Opferanwaltes, der den Opfern zuhört und über die
möglichen Vorgehensweisen berät, sie psychisch stärkt und gemeinsam mit Ihnen den
weiteren Weg beschreiten und zur Seite stehen wird.
Sie müssen daher nichts alleine durchstehen!
Die Tätigkeit des Opferanwaltes ist auch nicht nur auf das Strafverfahren gegen den Täter
beschränkt und zielt insbesondere nicht nur auf die Bestrafung des Täters ab.
Vielmehr kann ein Opferanwalt ggf. auch schon vorbeugend durch die Beantragung einer
Unterlassungsverfügung tätig werden, wenn etwa eine körperliche Misshandlung bislang
noch nicht stattgefunden hat aber bereits angedroht wurde.
Auch bei der Durchsetzung der Entschädigung des Opfers, insbesondere bei der
Geltendmachung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen, unterstützt Sie Ihr
Opferanwalt.
Sind Sie Opfer einer Straftat
geworden und wünschen
anwaltliche Unterstützung durch
Frau Rechtsanwältin Grothe?
Sie können uns gerne unter den
folgenden Kontaktdaten erreichen:
Tel.:
02309 - 781 573
Fax:
02309 - 781 576
Mail:
opfer-anwaeltin@t-online.de
Bitte geben Sie bei Beginn des
Gespräches an, dass es sich um
eine Opfersache handelt.
Sie brauchen dann keine weiteren
Angaben zur Sache machen! Sie
werden direkt mit Frau Grothe
verbunden oder aber
schnellstmöglich von ihr
zurückgerufen!
weitere Informationen...
Kontakt
Gewaltschutz
Für den Fall der Verletzung des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit eines anderen
oder aber der Bedrohung oder des Nachstellens (Stalking) gibt es aufgrund des
Gewaltschutzgesetzes (GewSchG) die Möglichkeit, eine (einstweilige) Anordnung gegen
den Täter beim Amtsgericht zu erwirken.
Das Gericht kann dann verschiedene Maßnahmen anordnen, etwa dem Täter u.a.
aufgeben, sich dem Opfer nicht mehr zu nähern, keinen Kontakt (auch nicht über
Telefon/Handy) mehr aufzunehmen oder aber die Wohnung des Opfers oder die
gemeinsame Wohnung nicht mehr zu betreten (Wohnungsverweisung). Bei Nichtbefolgen
der Anordnung drohen dem Täter ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 € bzw. Haft.
Auch würde er sich bei einem Verstoß gegen die Anordnung des Gerichts strafbar
machen.
Die Tätigkeitsbereiche des Opferanwaltes
Opferrechte im Strafverfahren gegen den Täter
Der Opferanwalt kann für das Opfer u.a. eine Strafanzeige gegen den Täter fertigen und
die Ermittlungsbehörden (Polizei und Staatsanwaltschaft) dabei unterstützen, den Täter zu
überführen, um dessen Bestrafung zu erreichen.
Insbesondere aber kann ein Opferanwalt dem Opfer bei Vernehmungen durch die Polizei
oder das Gericht begleiten und beistehen. Ein wesentlicher Aspekt ist auch die
Möglichkeit der Nebenklage. Als Nebenkläger hat das Opfer das Recht, bei der
gerichtlichen Hauptverhandlung ständig anwesend zu sein oder aber auch das Recht, dem
Täter oder den Zeugen Fragen zu stellen oder aber selbst auf das Strafverfahren gegen
den Täter dadurch Einfluss zu nehmen, dass Beweisanträge gestellt werden. Somit
bekommt das Opfer die Möglichkeit der Einwirkung auf die Strafverfolgungsbehörden und
deren Kontrolle.
Auch kann ein sog. Adhäsionsantrag gestellt werden, so dass bereits das Strafgericht
über Entschädigungsansprüche des Opfers entscheidet und diese nicht noch in einem
weiteren zivilgerichtlichen Verfahren geltend gemacht werden müssen, was eine erneute
und insbesondere längere emotionale Belastung des Opfers vermeiden kann.
Schadensersatz und Schmerzensgeld
Der Täter ist nach allgemeinen zivilrechtlichen Grundsätzen verpflichtet, dem Opfer bei
unerlaubten Handlungen den entstandenen Schaden zu ersetzen und ggf.
Schmerzensgeld zu zahlen.
Dies kann auch im Wege des Adhäsionsverfahrens bereits im Strafverfahrens durch das
Strafgericht erfolgen, so dass diese Ansprüche dann ggf. nicht mehr zivilrechtlich
eingeklagt werden müssen.